Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den EDAG Ersatzteile Online-Shop

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen finden Anwendung für alle Verträge über die Lieferung von Ersatzteilen und sonstigen Produkten („Liefergegenstand“ oder „Lieferleistung“), die über den EDAG Ersatzteile Online Shop (ETOS) bestellt werden. Sie regeln das Zustandekommen des Vertrages zwischen EDAG und einem Kunden, die Abwicklung von geschlossenen Verträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten.
2. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für den Vertragsabschluss mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
3. Die Rechtsbeziehungen zwischen EDAG und dem Kunden richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Abweichungen von diesem Schriftformerfordernis. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn EDAG dies ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 2 Vertragsabschluss, Schriftform

1. Bei Bestellungen von Produkten, die im Onlineshop mit einem Preis hinterlegt sind.
Der Kunde kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der Kunde die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ abschließen.
Eingabefehler, insbesondere irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Artikel, kann der Kunde über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der Kunde Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Bestellung dar. Der Kunde gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. EDAG wird den Zugang der Bestellung sowie die Einzelheiten zu den bestellten Waren unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch diese automatisierte E-Mail Bestellbestätigung kommt das Vertragsverhältnis zu Stande.
2. Bei Bestellungen von Produkten, deren Preise individuell berechnet werden müssen.
Sofern der Kunde Produkte wünscht, die im Onlineshop nicht mit einem Preis versehen sind, aber von EDAG auf Nachfrage geliefert werden können, erfolgt der Vertragsabschluss außerhalb des Onlineshops.
Hierzu übersendet EDAG dem Kunden ein schriftliches Angebot, welches durch eine schriftlich abzugebende Bestellung des Kunden bestätigt werden kann. Mit Eingang der verbindlichen Bestellung bzw. Zugang einer Bestellbestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zu Stande.
Mündliche Erklärungen werden erst durch schriftliche Bestätigung seitens EDAG wirksam. Die Schriftform gilt auch für etwaige Neben- und Änderungsabreden. Ein Vertragsabschluss kann nicht durch einseitige schriftliche Bezugnahme des Kunden auf stattgefundene Vertragsverhandlungen herbeigeführt werden. Ein Schweigen seitens EDAG gilt in keinem Fall als Zustimmung. Der Inhalt wird ausschließlich durch schriftliche Gegenbestätigung seitens EDAG anerkannt.

§ 3 Preise und Versandkosten

1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie im Online-Shop angezeigt werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf der Seite „Warenkorb“ gesondert ausgewiesen. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich sämtlicher Versandkosten für Verpackung und Porto.
2. Die Versandkosten für Bestellungen innerhalb Deutschlands werden vor Abschluss des Bestellvorgangs durch Anklicken des Buttons „Versandkosten berechnen“ ermittelt und dem Gesamtbestellwert hinzugefügt. Für Bestellungen außerhalb Deutschlands werden die Versandkosten individuell berechnet und in der Bestellbestätigung ausgewiesen. Bei Sammelbestellungen werden die Versandkosten einzeln für jedes Produkt errechnet und zusammenaddiert. Die tatsächlichen Versandkosten werden auf der Rechnung ausgewiesen und können vom errechneten Betrag nach unten abweichen. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
3. Im Falle nach Vertragsabschluss entstehender berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann EDAG Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten verlangen. Entspricht der Kunde solchem Begehren nicht, ist EDAG über das Zurückhalten seiner Leistung zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur im Falle rechtskräftig festgestellter oder unstreitiger Forderungen berechtigt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden. Der Kunde wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
2. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen einer verspäteten Zahlung.
3. Sofern eine Lieferung gegen Vorkasse durch Überweisung erfolgt, hat der Kunde die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten vor der Lieferung an EDAG zu überweisen. Die Lieferung erfolgt nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto von EDAG.

§ 5 Liefer – und Versandbedingungen

1. Die Lieferung erfolgt durch Versendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift oder bei Vereinbarung durch Abholung durch den Kunden bei EDAG. (Selbstabholung).
2. Bei Selbstabholung erhält der Kunde eine gesonderte E-Mail, dass die bestellte Ware zur Abholung bereitliegt. Wird die Ware nicht innerhalb einer Woche ab Erhalt der Mitteilung abgeholt, ist EDAG berechtigt, eine angemessene Frist zur Abholung der Ware zu setzen nach deren Ablauf EDAG das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zusteht.
3. Die Lieferzeit wird mit der Bestellbestätigung mitgeteilt. Bei Bestellungen außerhalb Deutschlands wird die Lieferzeit individuell ermittelt und mit der Bestellbestätigung mitgeteilt. Die angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des Kunden an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses gem. § 2
4. Falls EDAG ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von EDAG seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist EDAG dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn EDAG mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise von EDAG zu vertreten ist. Im Falle eines solchen Rücktritts wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
5. Wenn unvorhergesehene Ereignisse, die EDAG nicht abwenden kann (höhere Gewalt), EDAG an der Erfüllung der Lieferverpflichtung hindern so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Verzugspauschalen sowie Vertragsstrafen bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
6. Sendet der Beförderer den Kaufgegenstand an EDAG zurück, weil die Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für einen erneuten Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde parallel zu der verweigerten Annahme ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht ausgeübt hat oder wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn der Kunde vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass EDAG ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

§ 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr des Untergangs des Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald EDAG diesen an den Kunden oder einem Spediteur oder einer sonstigen empfangsberechtigten Person zum Zwecke der Beförderung übergeben hat bzw. mit Anzeige der Fertigstellung und vertragsgemäßer Bereitstellung der Liefergegenstände bei EDAG.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen von EDAG aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von EDAG. Wird die Lieferleistung von dem Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von EDAG auf die gesamte neue Sache.
2. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden erwirbt EDAG Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes der Lieferleistung zu der vom Kunden benutzten anderen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
3. Wird die Vorbehaltsleistung mit einer Hauptsache des Kunden oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Kunde EDAG darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsleistung entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er hiermit an EDAG schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.

§ 8 Gewährleistung

1. Die Mängelansprüche des Kunden sind auf das Recht zur Nacherfüllung (nach Wahl von EDAG durch Nachbesserung oder Neuerfüllung) beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch EDAG fehl, so kann der Kunde den Preis angemessen mindern oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
2. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Kunden, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB nachzukommen und festgestellte Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften, wie z.B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie, die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf, bleiben unberührt.
4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
5. Weitergehende oder andere als die in diesem § 8 geregelten Ansprüche des Kunden gegen EDAG, deren Organe, Angestellte und Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung seitens EDAG, seiner leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Handeln, der Übernahme einer Garantie, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie in den Fällen, in denen EDAG nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haftet. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden auf Grund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatzanspruch jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

§ 10 Sonstiges

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und den Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts.
2. Der Kunde trägt die Zoll- und Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes sowie alle übrigen mit dem Kaufvertrag verbundenen Gebühren, Steuern und Kosten.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag ergeben, ist – soweit gesetzlich zulässig und beide Parteien Kaufleute sind – das örtlich zuständige Gericht am Sitz von EDAG. EDAG ist darüber hinaus berechtigt, seine Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
4. Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.